Kran – Technik

Der Alte Kran und seine Technik

Der Alte Kran fasziniert durch seine einfache und überschaubare Technik.

Die Last kann nur in zwei Richtungen bewegt werden: aufwärts und abwärts sowie seitliches Verschwenken, das aber im Vollkreis.

Zum Heben und Senken dienen die beiden Treträder. Auf einer durchgehenden Mittelachse gelagert, wird ein Seil auf- oder abgewickelt.  Über Umlenkrollen wird das Seil bis zur Spitze des Auslegers geführt. Dort ist der Haken an einer Rolle befestigt und bewirkt den Effekt eines Seilzuges.

Durch den Verhältnis der Seilwicklung auf der Mittelachse zum Laufkranz des Tretrades (1:12,5) und dem Seilzug (Flaschenzug) (1:2) ergibt sich eine Gesamtübersetzung von 1:25. Durchmesser des Tretrades 3,80 m, Durchmesser der Seilrolle ca. 30 Zentimeter.

Zwei Kranknechte konnten somit eine Last von 2 bis 3 Tonnen anheben. Das entspricht auch der typischen Last eines gefüllten Weinfasses einschließlich Faß und Faßbock. Gebräuchliches Hohlmaß war das Stückfaß (rheinisches Stück 1.000-1.200 Liter) oder das Fuder (Mainzer Maß 955 Liter).

Die Drehung des Kaiserbaumes einschl. Helm und Ausleger erfolgt über einen Querbalken, der von mehreren Kranknechten gedreht werden kann.

Kranknecht Stephan bei einer Führung

Risszeichnung des Kranes
der Bauschule Bingen

Risszeichnung des Kranes
der Bauschule Bingen

Unter der schwebenden Last

Fachwerk der Decke als Stütze des Kaiserbaumes

Lagerung des Kaiserbaumes mit Metallzapfen in einer Halbschale

Räderwerk am Kaiserbaum

Lagerung des Räderwerks

Im Vordergrund das Querholz zum Drehen des Kranes.

Sichtbar auch das Rauten-Fachwerk der Umfassungswände aus Eichenholz. Die Wände tragen die Decke, die den Kaiserbaum über das Kopflager gegen seitliches Kippen stützt.  Eine interessante Statik für eine anspruchsvolle Anwendung.

Übrigens:

Der Kran ist voll einsatzfähig und wird bei den Vorführungen auch eingesetzt. Als Kran bekommt er auch jährlich eine technische Überprüfung und seine “TÜV”-Plakette. Und bedient werden darf der Kran entsprechend den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben für Kräne auch nur von Kranknechten mit “Kranschein”, dem Nachweis über die Ausbildung und Schulung an diesem Kran.