Der Alte Hafenkran wurde von Kranknechten bedient, die im Räderwerk für den “Antrieb” also das Heben und Senken der Last zuständig waren. Zum Drehen wurden die Schnabeldreher eingesetzt. Daneben wurden im Hafenbetrieb auch Sackträger für kleinere Lasten beschäftigt.
Die Aufsicht hatte der Kranmeister, der auch die Gulden für die Krandienste verwaltete.
Heute entspricht die Technik aus 1487 nicht mehr den Anforderungen der Berufsgenossenschaft. Um dennoch den Kran weiter sicher Betreiben zu können, wird der Kran regelmäßig technisch untersucht und auf Tauglichkeit geprüft.
Für die Bedienermannschaft ist eine Kranführerschulung Pflicht. Alle am Kran eingesetzten Kranknechte verfügen über einen Ausweis zum Führen von Kränen, hier speziell für muskelbetriebene historische Turmdrehkräne.
Folgen Sie beim Betrieb des Kranes den Anweisungen der Bedienermannschaft. Der Kran ist kein Spielzeug, sondern eine komplexe Arbeitsmaschine mit dem Sicherheitsstandard von 1487.